// Allgemeine Infos
Anmeldung Wohnsitz bei der Stadt Aalen
Anschlüsse
- Internet (LAN)
- Kabel-TV
- Telefon
Anzahl der Wohnungsbenutzer
Alle Zimmer sind nur für 1 Person ausgestattet und werden daher nur an Einzelpersonen vermietet.
Ausstattung
Die Zimmer in den Wohnanlagen sind möbliert mit Bett, Schreibtisch, Stuhl, Kleiderschrank, Rollcontainer, Regale und Waschbecken (nicht im Wohnheim Wellandstr. 8). Zu jeder Wohnform gehören möblierte Küchen und Sanitäreinrichtungen. Parkmöglichkeiten am Gebäude.
Nicht vorhanden sind Bettwäsche, Geschirr, Kochtöpfe, Besteck und Handtücher!
Besichtigung
Eine Besichtigung ist leider nicht möglich, da die Wohnheimzimmer durchgängig belegt sind. Auf unserer Homepage finden Sie ausführliche Beschreibungen inkl. Bilder der Wohnheime.
Bewerbung
Sie können sich gerne vorab bewerben, wenn Sie noch nicht an der Hochschule Aalen immatrikuliert sind. Der Mietvertrag kann aber erst unterschrieben werden, wenn die Immatrikulation erfolgt ist!
Credit-Points
Wenn Sie sich als Wohnheimsprecher/Stockwerksprecher engagieren, können die geleisteten Arbeitsstunden angerechnet werden.
Haustiere
Tierhaltung ist in unseren Wohnanlagen untersagt.
Kaution
Die Kaution beträgt einheitlich 400,00 EUR und wird zusammen mit der ersten Miete vom Konto abgebucht.
In der Regel wird die Kaution innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende zurück überwiesen, falls keine Mietschulden oder sonstige Forderungen des Jugendwerks bestehen.
Mietpreise
In der Pauschalmiete ist folgendes enthalten:
- Grundmiete
- Heizung + Wasser + Strom + alle weiteren Betriebskosten
- Möblierung
- Kabel/SAT-Fernsehen
- Internet
- Hausmeister vor Ort
- Freie Nutzung der Gemeinschaftsräume
Die Miete wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Mietvertragsabschluss ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR fällig.
Rauchverbot
Wir wollen, dass sich alle Bewohner bei uns wohlfühlen und vor gesundheitlichen Gefahren geschützt sind. In Anlehnung an das „Landesnichtraucherschutzgesetz“ gilt in allen Räumen unserer Wohnhäuser ein generelles Rauchverbot. Dies gilt auch in den Fluren, Treppenhäusern, Toiletten, Garagen usw. Damit tragen Sie auch zu einer gehobenen Wohnqualität im Wohnhaus bei.
Rundfunkbeitrag/GEZ
Seit dem 1. Januar 2013 ist die GEZ in den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice umgewandelt worden. Der Rundfunkbeitrag ist nun wohnungsabhängig und nicht mehr geräteabhängig, das heißt, dass die Bewohner einer WG gesamtschuldnerisch haftbar sind sich den Beitrag teilen müssen, auch wenn nur einer der Bewohner als Beitragszahler vom Beitragsservice angeschrieben wird. Informationen zur Beiträgen, Online anmelden, ummelden oder Befreiung: www.rundfunkbeitrag.de
Die Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ) sind nicht in der Miete enthalten, da dies personenbezogene Gebühren sind.
Waschmaschinen/Trockner
In jedem Wohnheim befinden sich Waschmaschinen und Trockner, die gegen eine Gebühr genutzt werden können.
Wohnberechtigung
Wohnberechtigt sind ausschließlich immatrikulierte Studierende der Hochschule Aalen. Eine Bewerbung vorab ohne Immatrikulations-Bescheinigung ist möglich.
Kontakt
Jugendwerk Aalen
Gemeinnützige Stiftung
Südlicher Stadtgraben 13
D-73430 Aalen
Telefon: +49 7361 9575-23
Telefon: +49 7361 9575-59
Sprechzeiten
Montag, Mittwoch
8:30–11:30 Uhr und 14–16 Uhr
Dienstag geschlossen!
Donnerstag
8:30–11:30 Uhr und 15–17 Uhr
Freitag
8:30–11:30 Uhr