// Allgemeine Infos

Anmeldung Wohnsitz bei der Stadt Aalen

Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, spätestens zwei Wochen nach seinem Einzug im Einwohnermeldeamt anzumelden. Dies gilt auch für Wohnheimbewohner. Die dafür benötigte Wohnungsgeber­bestätigung erhalten Sie vom Haustechniker beim Einzug.

Anschlüsse

  • Internet (LAN)
  • Kabel-TV
  • Telefon

Anzahl der Wohnungs­benutzer

Alle Zimmer sind nur für 1 Person ausgestattet und werden daher nur an Einzelpersonen vermietet.

Ausstattung

Die Zimmer in den Wohnanlagen sind möbliert mit Bett, Schreibtisch, Stuhl, Kleiderschrank, Rollcontainer, Regale und Waschbecken (nicht im Wohnheim Wellandstr. 8). Zu jeder Wohnform gehören möblierte Küchen und Sanitär­einrichtungen. Parkmöglichkeiten am Gebäude.

Nicht vorhanden sind Bettwäsche, Geschirr, Kochtöpfe, Besteck und Handtücher!

Besichtigung

Eine Besichtigung ist leider nicht möglich, da die Wohnheimzimmer durchgängig belegt sind. Auf unserer Homepage finden Sie ausführliche Beschreibungen inkl. Bilder der Wohnheime.

Bewerbung

Sie können sich gerne vorab bewerben, wenn Sie noch nicht an der Hochschule Aalen immatrikuliert sind. Der Mietvertrag kann aber erst unterschrieben werden, wenn die Immatrikulation erfolgt ist!

Credit-Points

Wenn Sie sich als Wohnheim­sprecher/Stockwerk­sprecher engagieren, können die geleisteten Arbeits­stunden angerechnet werden.

Haustiere

Tierhaltung ist in unseren Wohnanlagen untersagt.

Kaution

Die Kaution beträgt einheitlich 400,00 EUR und wird zusammen mit der ersten Miete vom Konto abgebucht.
In der Regel wird die Kaution innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende zurück überwiesen, falls keine Mietschulden oder sonstige Forderungen des Jugendwerks bestehen.

Mietpreise

In der Pauschalmiete ist folgendes enthalten:

  • Grundmiete
  • Heizung + Wasser + Strom + alle weiteren Betriebskosten
  • Möblierung
  • Kabel/SAT-Fernsehen
  • Internet
  • Hausmeister vor Ort
  • Freie Nutzung der Gemeinschaftsräume

Die Miete wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Mietvertrags­abschluss ist eine einmalige Bearbeitungs­gebühr von 20,00 EUR fällig.

Rauchverbot

Wir wollen, dass sich alle Bewohner bei uns wohlfühlen und vor gesundheitlichen Gefahren geschützt sind. In Anlehnung an das „Landes­nichtraucher­schutzgesetz“ gilt in allen Räumen unserer Wohnhäuser ein generelles Rauchverbot. Dies gilt auch in den Fluren, Treppenhäusern, Toiletten, Garagen usw. Damit tragen Sie auch zu einer gehobenen Wohnqualität im Wohnhaus bei.

Rundfunk­beitrag/GEZ

Seit dem 1. Januar 2013 ist die GEZ in den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice umgewandelt worden. Der Rundfunkbeitrag ist nun wohnungsabhängig und nicht mehr geräteabhängig, das heißt, dass die Bewohner einer WG gesamtschuldnerisch haftbar sind sich den Beitrag teilen müssen, auch wenn nur einer der Bewohner als Beitragszahler vom Beitragsservice angeschrieben wird. Informationen zur Beiträgen, Online anmelden, ummelden oder Befreiung: www.rundfunkbeitrag.de

Die Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ) sind nicht in der Miete enthalten, da dies personenbezogene Gebühren sind.

Waschma­schinen/Trockner

In jedem Wohnheim befinden sich Waschmaschinen und Trockner, die gegen eine Gebühr genutzt werden können.

Wohn­berechtigung

Wohnberechtigt sind ausschließlich immatrikulierte Studierende der Hochschule Aalen. Eine Bewerbung vorab ohne Immatrikulations-Bescheinigung ist möglich.

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Kontakt

Jugendwerk Aalen
Gemeinnützige Stiftung
Südlicher Stadtgraben 13
D-73430 Aalen

Telefon: +49 7361 9575-23
Telefon: +49 7361 9575-59

info@jugendwerk-aalen.de

Sprechzeiten

Montag, Mittwoch
8:30–11:30 Uhr und 14–16 Uhr

Dienstag geschlossen!

Donnerstag
8:30–11:30 Uhr und 15–17 Uhr

Freitag
8:30–11:30 Uhr