// AUFNAHMEANTRAG WOHNHEIM
HINWEISE ZUM ANTRAG
- Aufnahmeantrag ausfüllen, gewünschtes Wohnheim ankreuzen (Sie können mehrere Wohnheime ankreuzen)
- Die Vergabe der Zimmer erfolgt nach Antragseingang. Bewerben Sie sich auf jeden Fall frühzeitig. Es gibt weder eine Bewerbungsfrist noch einen Bewerbungsschluss.
- Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Mietvertrages
- Der Mietvertrag und ein SEPA-Lastschriftmandat werden Ihnen bei Zuteilung eines Wohnheimplatzes zugesendet. Bei den Mietverträgen handelt es sich um befristete Mietverträge mit einer Laufzeit von 6 Monaten, die immer zum 01.03. und 01.09. beginnen. Eine Wohnzeitverlängerung um weitere 6 Monate hat schriftlich, unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formblätter, spätestens 8 Wochen vor Mietende, zu erfolgen.
- Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, können Sie Kontakt mit dem zuständigen
Hausmeister aufnehmen und einen Einzugstermin vereinbaren.
Kontakt
Jugendwerk Aalen
Gemeinnützige Stiftung
Südlicher Stadtgraben 13
D-73430 Aalen
Bitte richten Sie alle Anfragen ausschließlich per E-Mail an
info@jugendwerk-aalen.de. Bis Ende des Jahres sind wir telefonisch nicht erreichbar.
Sprechzeiten
Montag, Mittwoch
8:30–11:30 Uhr und 14–16 Uhr
Dienstag geschlossen!
Donnerstag
8:30–11:30 Uhr und 15–17 Uhr
Freitag
8:30–11:30 Uhr