FAQ
Jugendwerk Aalen
Apartments
Wer ist für die Anmietung eines Apartments berechtigt?
- Wohnberechtigt sind immatrikulierte Studierende der Hochschule Aalen oder Personen, welche sich in einer Ausbildung befinden.
Wie sind die jeweiligen Apartments ausgestattet?
- Hier gelangst du zu unseren Wohnheimen und kannst dich über die jeweilige Ausstattung informieren.
Wie viele Personen können ein Apartment bewohnen?
- Je nach Zimmerkategorie können 1-Zimmer Apartments von maximal 1 Person und 2-Zimmer Apartments von maximal 2 Personen bewohnt werden.
Was muss ich selbst mitbringen?
- Du benötigst Geschirr, Kochtöpfe und alle sonstigen Küchenutensilien. Außerdem sind Bettzeug, Badutensilien und all deine persönlichen Gegenstände mitzubringen. Aus hygienischen Gründen musst du deinen Duschvorhang selbst mitbringen.
Ist das Rauchen in den Wohnheimen erlaubt?
- All unsere Wohnheime sind Nichtraucheranlagen.
Sind Haustiere erlaubt?
- Tierhaltung ist in unseren Wohnanlagen untersagt.
Gibt es eine Hausordnung?
- Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags. Gerne kannst du sie auch bei unseren Downloads nachlesen.
Schadensmeldungen
Wie kann ich einen Schaden/Mangel melden?
- Sollte eine Reparatur notwendig sein, erreichst du unser Facility Management bequem per E-Mail unter instandhaltung@jugendwerk-aalen.de . Unsere Techniker kümmern sich gerne um dein Anliegen.
Stellplätze
Sind Stellplätze an den Wohnheimen vorhanden?
- Je nach Verfügbarkeit können Stellplätze an unseren Wohnheimen zusätzlich angemietet werden.
Gibt es einen extra Antrag für die Anmietung eines Stellplatzes?
- Nein, wenn du den Antrag für dein Apartment ausfüllst, kannst du auswählen, ob ein Stellplatz benötigt wird oder nicht. Anschließend prüfen wir die Verfügbarkeit.
Wie viel kostet ein Stellplatz?
- Hier gelangst du zu den jeweiligen Wohnheimen und kannst dich über die Stellplatzmieten vor Ort informieren.
Gemeinschaftsräume
Welche Gemeinschaftsräume gibt es in den Wohnheimen?
- Welche gemeinschaftlich zu nutzenden Räume in den jeweiligen Wohnheimen vorhanden sind, findest du hier.
Sind Waschmaschinen/Trockner vorhanden?
- In jedem Wohnheim befinden sich Waschmaschinen und Trockner, die gegen eine Gebühr genutzt werden können.
Mietverhältnis
Ab wann kann ich ein Apartment anmieten?
- Mietvertragsabschlüsse sind immer zum 01.03. und zum 01.09. eines Jahres möglich.
Für welche Dauer kann ein Apartment angemietet werden?
- Die Mietverträge sind befristet mit einer Laufzeit von 3 Jahren. Dir steht das Recht zu, das Mietverhältnis vor Ablauf der Befristung jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum 28./29. Februar bzw. 31. August ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen.
Was ist in der monatlichen Miete enthalten?
In der Pauschalmiete sind folgende Positionen enthalten:
- Grundmiete
- Heizung, Wasser, Strom
- Sonstige Betriebskosten
- Möblierung
- Kabel/SAT-Fernseher
- Internet
- Hausmeisterleistungen
- Freie Nutzung der Gemeinschaftsräume
Mietzahlungen
Wie hoch ist die Kaution und bis wann muss ich diese zahlen?
- Die Kaution beträgt immer 3 Monatskaltmieten und kann in 3 Raten mit der monatlichen Miete bezahlt werden. Die erste Rate muss zum Mietvertragsbeginn bzw. zum Übergabetermin eingezahlt worden sein.
Fallen zusätzlich zur Miete weiter Kosten an?
- Zusätzlich zur Miete fallen monatlich keine weiteren Kosten bei uns an. Lediglich verlangen wir zum Mietvertragsabschluss eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR.
Wie ist die Miete zu zahlen?
- Die Miete werden wir monatlich im Lastschriftverfahren von deinem Konto abbuchen. Hierfür lassen wir dir ein SEPA-Lastschriftmandat, zusammen mit dem Mietvertrag, zum Unterzeichnen und Ausfüllen zukommen.
Werden Mieterhöhungen während des Mietverhältnisses durchgeführt?
- In unseren Mietverträgen werden Staffelmieten vereinbart. Die Miete erhöht sich jährlich um 5,00 EUR.
Antrag für die Anmietung
Wie kann ich mich bewerben?
- Deine Bewerbung für ein Apartment kannst du ganz bequem online ausfüllen. Klicke hier.
Kann ich mich auf ein Apartment bewerben, wenn ich noch keine Immatrikulationsbescheinigung vorliegen habe?
Eine Bewerbung für ein Apartment kann nur mit der Abgabe aller Unterlagen erfolgen. Stelle deshalb sicher, dass dir bei der Bewerbung folgende Unterlagen vorliegen:
Als Student:
- Bürgschaft, drei aktuelle Gehaltsnachweise oder sonstige Einkommensnachweise (z.B. Arbeitsvertrag)
- Immatrikulationsbescheinigung, Förderung oder Stipendium (bzw. Nachweis über den Beginn eines Studiums an der Hochschule Aalen z.B. Zulassungsbescheid)
Als Auszubildender:
- Bürgschaft, drei aktuelle Gehaltsnachweise oder sonstige Einkommensnachweise (z.B. Arbeitsvertrag)
- Ausbildungsvertrag
Kann eine Besichtigung vor Bezug stattfinden?
- Eine Besichtigung ist leider nicht möglich, da die Apartments durchgängig belegt sind. Auf unserer Homepage findest du jedoch ausführliche Beschreibungen inkl. Bildern zu den jeweiligen Wohnheimen.
Was passiert, nachdem der Antrag auf Anmietung eingegangen ist?
- Nachdem dein Antrag bei uns eingegangen ist, werden wir prüfen, ob deine Unterlagen vollständig sind und ob du berechtigt bist, ein Apartment bei uns anzumieten. Sollten wir dir einen Mietvertrag anbieten können, werden wir dir diesen per E-Mail zukommen lassen.
Welche Unterlagen werden für einen Mietvertragsabschluss benötigt?
- Antrag auf Anmietung (Bewerbungsformular online)
- Drei aktuelle Gehaltsnachweise oder sonstige Einkommensnachweise (z.B. Arbeitsvertrag)
- Immatrikulationsbescheinigung / Nachweis über einen Studienplatz
- Falls vorhanden: Nachweis über eine Förderung/ ein Stipendium
- Falls Bürge vorhanden: Bürgschaftserklärung
Rund um den Einzug
Wann und wie kann ein Übergabetermin vereinbart werden?
- Ein Übergabetermin kann zu gegebener Zeit mit uns telefonisch oder per Mail abgestimmt werden.
Was versteht man unter GEZ und bin ich zur Zahlung der GEZ-Gebühr verpflichtet?
- Die GEZ steht für die Abkürzung der früheren Gebührenzentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland und bezeichnet umgangssprachlich auch die Gebühr, die für die Nutzung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks anfällt.
Bitte informiere dich nach deinem Einzug darüber, ob du zur Zahlung der GEZ verpflichtet bist. Diese Gebühr steht nicht in Zusammenhang mit deinem Mietverhältnis. Die Kosten sind nicht in der monatlichen Betriebskostenpauschale inkludiert.
Wann und wie melde ich meinen neuen Wohnsitz bei der Stadt Aalen?
- Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, spätestens zwei Wochen nach seinem Einzug im Einwohnermeldeamt anzumelden. Dies gilt auch für Wohnheimbewohner. Die dafür benötigte Wohnungsgeberbestätigung erhältst du bei der Übergabe des Apartments.
Rund um die Kündigung und den Auszug
Wie lauten die Kündigungsfristen?
- Das Mietverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum 28./29. Februar oder zum 31. August ohne Angabe von Gründen ordentlich gekündigt werden.
Wie kann der Mietvertrag gekündigt werden?
Wenn du dein Apartment nicht mehr benötigst, kannst du uns deine schriftliche Kündigung per Post oder per E-Mail zukommen lassen.
Bitte achte bei der Kündigung deines Mietverhältnisses auf die Einhaltung der vertraglich vereinbarten
Kündigungsfrist.