Apartments

Wer ist fĂĽr die Anmietung eines Apartments berechtigt?
  • Wohnberechtigt sind immatrikulierte Studierende der Hochschule Aalen oder Personen, welche sich in einer Ausbildung befinden.
Wie sind die jeweiligen Apartments ausgestattet?
  • Hier gelangst du zu unseren Wohnheimen und kannst dich ĂĽber die jeweilige Ausstattung informieren.
Wie viele Personen können ein Apartment bewohnen?
  • Je nach Zimmerkategorie können 1-Zimmer Apartments von maximal 1 Person und 2-Zimmer Apartments von maximal 2 Personen bewohnt werden.
Was muss ich selbst mitbringen?
  • Du benötigst Geschirr, Kochtöpfe und alle sonstigen KĂĽchenutensilien. AuĂźerdem sind Bettzeug, Badutensilien und all deine persönlichen Gegenstände mitzubringen. Aus hygienischen GrĂĽnden musst du deinen Duschvorhang selbst mitbringen.
Ist das Rauchen in den Wohnheimen erlaubt?
  • All unsere Wohnheime sind Nichtraucheranlagen.
Sind Haustiere erlaubt?
  • Tierhaltung ist in unseren Wohnanlagen untersagt.
Gibt es eine Hausordnung?
  • Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags. Gerne kannst du sie auch bei unseren Downloads nachlesen.

Schadensmeldungen

Wie kann ich einen Schaden/Mangel melden?
  • Sollte eine Reparatur notwendig sein, erreichst du unser Facility Management bequem per E-Mail unter instandhaltung@jugendwerk-aalen.de . Unsere Techniker kĂĽmmern sich gerne um dein Anliegen.

Stellplätze

Sind Stellplätze an den Wohnheimen vorhanden?
  • Je nach VerfĂĽgbarkeit können Stellplätze an unseren Wohnheimen zusätzlich angemietet werden.
Gibt es einen extra Antrag fĂĽr die Anmietung eines Stellplatzes?
  • Nein, wenn du den Antrag fĂĽr dein Apartment ausfĂĽllst, kannst du auswählen, ob ein Stellplatz benötigt wird oder nicht. AnschlieĂźend prĂĽfen wir die VerfĂĽgbarkeit.
Wie viel kostet ein Stellplatz?
  • Hier gelangst du zu den jeweiligen Wohnheimen und kannst dich ĂĽber die Stellplatzmieten vor Ort informieren.

Gemeinschaftsräume

Welche Gemeinschaftsräume gibt es in den Wohnheimen?
  • Welche gemeinschaftlich zu nutzenden Räume in den jeweiligen Wohnheimen vorhanden sind, findest du hier.
Sind Waschmaschinen/Trockner vorhanden?
  • In jedem Wohnheim befinden sich Waschmaschinen und Trockner, die gegen eine GebĂĽhr genutzt werden können.

Mietverhältnis

Ab wann kann ich ein Apartment anmieten?
  • MietvertragsabschlĂĽsse sind immer zum 01.03. und zum 01.09. eines Jahres möglich.
FĂĽr welche Dauer kann ein Apartment angemietet werden?
  • Die Mietverträge sind befristet mit einer Laufzeit von 3 Jahren. Dir steht das Recht zu, das Mietverhältnis vor Ablauf der Befristung jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum 28./29. Februar bzw. 31. August ohne Angabe von GrĂĽnden ordentlich zu kĂĽndigen.
Was ist in der monatlichen Miete enthalten?
In der Pauschalmiete sind folgende Positionen enthalten:

  • Grundmiete
  • Heizung, Wasser, Strom
  • Sonstige Betriebskosten
  • Möblierung
  • Kabel/SAT-Fernseher
  • Internet
  • Hausmeisterleistungen
  • Freie Nutzung der Gemeinschaftsräume

Mietzahlungen

Wie hoch ist die Kaution und bis wann muss ich diese zahlen?
  • Die Kaution beträgt immer 3 Monatskaltmieten und kann in 3 Raten mit der monatlichen Miete bezahlt werden. Die erste Rate muss zum Mietvertragsbeginn bzw. zum Ăśbergabetermin eingezahlt worden sein.
Fallen zusätzlich zur Miete weiter Kosten an?
  • Zusätzlich zur Miete fallen monatlich keine weiteren Kosten bei uns an. Lediglich verlangen wir zum Mietvertragsabschluss eine einmalige BearbeitungsgebĂĽhr in Höhe von 20,00 EUR.
Wie ist die Miete zu zahlen?
  • Die Miete werden wir monatlich im Lastschriftverfahren von deinem Konto abbuchen. HierfĂĽr lassen wir dir ein SEPA-Lastschriftmandat, zusammen mit dem Mietvertrag, zum Unterzeichnen und AusfĂĽllen zukommen.
Werden Mieterhöhungen während des Mietverhältnisses durchgeführt?
  • In unseren Mietverträgen werden Staffelmieten vereinbart. Die Miete erhöht sich jährlich um 5,00 EUR.

Antrag fĂĽr die Anmietung

 

Wie kann ich mich bewerben?
  • Deine Bewerbung fĂĽr ein Apartment kannst du ganz bequem online ausfĂĽllen. Klicke hier.
Kann ich mich auf ein Apartment bewerben, wenn ich noch keine Immatrikulationsbescheinigung vorliegen habe?
Eine Bewerbung fĂĽr ein Apartment kann nur mit der Abgabe aller Unterlagen erfolgen. Stelle deshalb sicher, dass dir bei der Bewerbung folgende Unterlagen vorliegen:

Als Student:

  • BĂĽrgschaft, drei aktuelle Gehaltsnachweise oder sonstige Einkommensnachweise (z.B. Arbeitsvertrag)
  • Immatrikulationsbescheinigung, Förderung oder Stipendium (bzw. Nachweis ĂĽber den Beginn eines Studiums an der Hochschule Aalen z.B. Zulassungsbescheid)

Als Auszubildender:

  • BĂĽrgschaft, drei aktuelle Gehaltsnachweise oder sonstige Einkommensnachweise (z.B. Arbeitsvertrag)
  • Ausbildungsvertrag
Kann eine Besichtigung vor Bezug stattfinden?
  • Eine Besichtigung ist leider nicht möglich, da die Apartments durchgängig belegt sind. Auf unserer Homepage findest du jedoch ausfĂĽhrliche Beschreibungen inkl. Bildern zu den jeweiligen Wohnheimen.
Was passiert, nachdem der Antrag auf Anmietung eingegangen ist?
  • Nachdem dein Antrag bei uns eingegangen ist, werden wir prĂĽfen, ob deine Unterlagen vollständig sind und ob du berechtigt bist, ein Apartment bei uns anzumieten. Sollten wir dir einen Mietvertrag anbieten können, werden wir dir diesen per E-Mail zukommen lassen.
Welche Unterlagen werden für einen Mietvertragsabschluss benötigt?
  • Antrag auf Anmietung (Bewerbungsformular online)
  • Drei aktuelle Gehaltsnachweise oder sonstige Einkommensnachweise (z.B. Arbeitsvertrag)
  • Immatrikulationsbescheinigung / Nachweis ĂĽber einen Studienplatz
  • Falls vorhanden: Nachweis ĂĽber eine Förderung/ ein Stipendium
  • Falls BĂĽrge vorhanden: BĂĽrgschaftserklärung

Rund um den Einzug

Wann und wie kann ein Ăśbergabetermin vereinbart werden?
  • Ein Ăśbergabetermin kann zu gegebener Zeit mit uns telefonisch oder per Mail abgestimmt werden.
Was versteht man unter GEZ und bin ich zur Zahlung der GEZ-GebĂĽhr verpflichtet?
  • Die GEZ steht fĂĽr die AbkĂĽrzung der frĂĽheren GebĂĽhrenzentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland und bezeichnet umgangssprachlich auch die GebĂĽhr, die fĂĽr die Nutzung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks anfällt.
    Bitte informiere dich nach deinem Einzug darüber, ob du zur Zahlung der GEZ verpflichtet bist. Diese Gebühr steht nicht in Zusammenhang mit deinem Mietverhältnis. Die Kosten sind nicht in der monatlichen Betriebskostenpauschale inkludiert.
Wann und wie melde ich meinen neuen Wohnsitz bei der Stadt Aalen?
  • Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, spätestens zwei Wochen nach seinem Einzug im Einwohnermeldeamt anzumelden. Dies gilt auch fĂĽr Wohnheimbewohner. Die dafĂĽr benötigte Wohnungsgeber­bestätigung erhältst du bei der Ăśbergabe des Apartments.

Rund um die KĂĽndigung und den Auszug

Wie lauten die KĂĽndigungsfristen?
  • Das Mietverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum 28./29. Februar oder zum 31. August ohne Angabe von GrĂĽnden ordentlich gekĂĽndigt werden.
Wie kann der Mietvertrag gekĂĽndigt werden?
Wenn du dein Apartment nicht mehr benötigst, kannst du uns deine schriftliche Kündigung per Post oder per E-Mail zukommen lassen.

Bitte achte bei der Kündigung deines Mietverhältnisses auf die Einhaltung der vertraglich vereinbarten
KĂĽndigungsfrist.